In diesem Beitrag
Das Wichtigste in Kürze
- Die Reform sah vor, den BVG-Umwandlungssatz von 6,8 % auf 6 % zu senken.
- Als Ausgleich: tiefere Eintrittsschwelle, lohnabhängiger Koordinationsabzug, einfachere Altersgutschriften.
- Für Versicherte ab 50 Jahren war ein Ausgleich während einer Übergangszeit geplant.
- Am 22. September 2024 wurde die Reform an der Urne abgelehnt: Die heutigen Regeln bleiben in Kraft.
Die Reform des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sollte die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems modernisieren.
Sie kam im Herbst 2024 zur Abstimmung und war für die langfristige Sicherung der Vorsorge in der Schweiz von grosser Bedeutung. Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Ein tieferer Umwandlungssatz
Der Umwandlungssatz bestimmt, wie hoch die Rente aus dem angesparten Kapital ausfällt. Die Reform sah vor, ihn von 6,8 % auf 6 % zu senken: Bei gleichem Kapital wären die Renten etwas tiefer ausgefallen.
Damit sollte der steigenden Lebenserwartung Rechnung getragen werden und den Kapitalerträgen, die für den heutigen Satz nicht mehr ausreichen.
Ein gestärkter Sparprozess
Drei Massnahmen sollten das Altersguthaben erhöhen und die Senkung des Umwandlungssatzes langfristig ausgleichen. Zudem sollten sie tiefe Löhne und Teilzeitarbeit besser versichern und die Lohnnebenkosten für Erwerbstätige über 55 senken.
Die drei Sparmassnahmen
Tabelle 1| Massnahme | Heutige Regelung | Geplante Reform |
|---|---|---|
| Eintrittsschwelle | CHF 22’050 | CHF 19’845 |
| Koordinationsabzug | Fester Betrag von CHF 25’725, unabhängig vom Beschäftigungsgrad | 20 % des AHV-Lohns |
| Altersgutschriften | Vier Stufen, Mehrkosten ab 55 | Zwei Stufen, keine Mehrkosten ab 55 |
Die Altersgutschriften nach Alter
Tabelle 2| Alter | Heutige Gutschriften | Geplante Gutschriften |
|---|---|---|
| 25 bis 34 Jahre | 7 % | 9 % |
| 35 bis 44 Jahre | 10 % | 9 % |
| 45 bis 54 Jahre | 15 % | 14 % |
| 55 bis 65 Jahre | 18 % | 14 % |
Ein Ausgleich für Versicherte kurz vor der Pensionierung
Um einen deutlichen Rentenrückgang zu vermeiden, war für Versicherte, die beim Inkrafttreten 50 Jahre oder älter sind, ein Ausgleich während einer Übergangszeit vorgesehen.
Fazit
Die Reform sollte die finanzielle Stabilität der zweiten Säule angesichts der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung sichern.
Patrick Ballaman, Assidu
Wie jede Reform dieser Art löste sie zahlreiche Debatten über ihre Folgen für Versicherte und Unternehmen aus, insbesondere über die Senkung des Umwandlungssatzes, die angesichts der steigenden Lebenserwartung jedoch notwendig ist.









