In diesem Beitrag
Das Wichtigste in Kürze
- Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) deckt Löhne bis CHF 148’200 pro Jahr: Darüber wird der Erwerbsausfall nicht vollständig ersetzt.
- Bei Grobfahrlässigkeit (Nichtberufsunfälle) oder bei Wagnissen können die UVG-Leistungen gekürzt werden.
- Die UVG-Zusatzversicherung erweitert den Schutz: Einkommen, Heilungskosten, Rehabilitation, Ausland und Angehörige.
- Sie kann auch die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gegenüber den Hinterbliebenen decken (Art. 338 OR).
In der Schweiz garantiert das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) allen Arbeitnehmenden einen Grundschutz bei Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie bei Berufskrankheiten.
Dieser Grundschutz reicht aber nicht immer aus, um bei einem schweren Unfall oder einer Berufskrankheit alle Risiken und Kosten zu tragen. Hier kommt die UVG-Zusatzversicherung ins Spiel: ein wichtiges Instrument für einen umfassenderen Schutz und mehr finanzielle Sicherheit.
Der begrenzte Schutz der obligatorischen UVG
Die obligatorische Unfallversicherung bietet Grundleistungen, die vor allem die Heilungskosten und einen Teil des Erwerbsausfalls nach einem Unfall decken. Sie hat jedoch einige wichtige Grenzen:
- Höchstversicherter Verdienst: Das UVG deckt Löhne bis CHF 148’200 pro Jahr. Darüber wird der Erwerbsausfall bei Unfall oder Invalidität unter Umständen nicht vollständig ersetzt.
- Zusätzliche Leistungen: Der Bedarf einer verunfallten Person geht oft über die gesetzlichen Leistungen hinaus: Lange Therapien, eine weitergehende Rehabilitation oder eine langfristige Betreuung sind nicht immer vollständig gedeckt.
- Leistungskürzungen: Bei Grobfahrlässigkeit können bei Nichtberufsunfällen die Taggelder gekürzt werden; bei Wagnissen können die Leistungen gekürzt oder in besonders schweren Fällen verweigert werden. Gerade in den schwierigsten Momenten fehlt dann ein ausreichender Schutz.
Die Vorteile der UVG-Zusatzversicherung
Die UVG-Zusatzversicherung erweitert den Grundschutz und bietet in mehreren entscheidenden Bereichen mehr Unterstützung:
- Ergänzung des Einkommens: voller Schutz auch für Löhne über dem höchstversicherten Verdienst nach UVG, damit Lebensstandard und laufende Ausgaben gesichert bleiben.
- Erweiterte Heilungskosten und Rehabilitation: Therapien, spezialisierte Behandlungen und Rehabilitation über das UVG hinaus, einschliesslich Spitalaufenthalt in der Privatabteilung.
- Behandlung im Ausland: Das UVG vergütet Behandlungen im Ausland höchstens bis zum doppelten Betrag der Kosten einer gleichwertigen Behandlung in der Schweiz; die Zusatzversicherung kann die Differenz bis zu den effektiven Kosten decken.
- Ausgleich von Kürzungen: Die Zusatzversicherung kann den Teil der Leistungen übernehmen, den das UVG bei Grobfahrlässigkeit oder bei Wagnissen kürzt.
- Unterstützung der Angehörigen: zusätzliche Summen oder Kapitalien für die Angehörigen beim Tod der versicherten Person, damit die Familie finanziell abgesichert bleibt.
Obligatorische UVG oder Zusatzversicherung?
Tabelle 1| Kriterium | Obligatorische UVG | Mit Zusatzversicherung |
|---|---|---|
| Versicherter Verdienst | Bis CHF 148’200 pro Jahr | Auch der Lohnanteil über dem Maximum |
| Heilungskosten und Rehabilitation | Grundschutz | Therapien, spezialisierte Behandlungen, Privatabteilung |
| Behandlung im Ausland | Bis zum doppelten Betrag der Kosten in der Schweiz | Differenz bis zu den effektiven Kosten |
| Grobfahrlässigkeit, Wagnisse | Gekürzte Leistungen | Fehlender Teil gedeckt (Option) |
| Angehörige und Arbeitgeber | Gesetzliche Leistungen | Kapitalien für Angehörige, Lohnnachgenuss für Hinterbliebene (Art. 338 OR) |
Ein Schutz nach Mass für jede Branche
Jedes Berufsfeld hat seine eigenen Risiken. In Branchen wie dem Bau oder dem Gesundheitswesen sind die Arbeitnehmenden grösseren Gefahren ausgesetzt, was eine Zusatzversicherung besonders sinnvoll macht.
Auch Kader und Personen mit hohem Lohn, die durch die obligatorische UVG oft weniger gut geschützt sind, profitieren stark von einer zusätzlichen Deckung.
Sicherheit als Mehrwert
Zu wissen, dass man in jeder Situation gedeckt ist, entlastet auch psychologisch spürbar.
Lorena Respini, Assidu
Weil sie bei einem unerwarteten Unfall oder einem Fehler finanzielle Sicherheit bietet, erlaubt eine UVG-Zusatzversicherung den Mitarbeitenden, sich ohne Sorge um die Zukunft auf ihre Arbeit zu konzentrieren. Diese Sicherheit ist besonders wichtig für alle, die in einem risikoreichen Umfeld arbeiten oder Verantwortung für eine Familie tragen.
Fazit
Wer in eine UVG-Zusatzversicherung investiert, entscheidet sich für einen umfassenderen und flexibleren Schutz, der angesichts der Unvorhersehbarkeit eines Unfalls oder einer Berufskrankheit für Gelassenheit sorgt.
Sie schützt nicht nur die Gesundheit, sondern auch die finanzielle Stabilität der Mitarbeitenden und ihrer Familien: eine überschaubare Investition, die in schwierigen Momenten viel bewirken kann.









