In diesem Beitrag
Das Wichtigste in Kürze
- Die Qualität des Vorsorgeplans fällt bei der Wahl eines Arbeitgebers immer stärker ins Gewicht, besonders bei jüngeren Generationen.
- Das BVG legt eine Mindestbasis fest; überobligatorische Leistungen werden zum Wettbewerbsvorteil.
- Vollversicherung oder teilautonome Stiftung: auf der einen Seite maximale Sicherheit, auf der anderen Renditepotenzial.
- Teilzeit, Beiträge, Begünstigte, Umwandlungssatz, Kosten: Es gibt viele Punkte zu prüfen.
In der Schweiz verwalten rund 1’300 Vorsorgeeinrichtungen ein Vermögen von 1’129 Milliarden Franken (Stand 2023). Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, schliessen sich viele Arbeitgeber Sammelstiftungen an.
Diese Standardisierung wirft jedoch eine Frage auf: Können Unternehmen ihren Mitarbeitenden noch attraktive Vorsorgelösungen bieten, die auch bei der Rekrutierung neuer Talente überzeugen?
In einem immer kompetitiveren Arbeitsmarkt ist die berufliche Vorsorge keine reine Pflichtübung mehr. Arbeitnehmende sind sich der Bedeutung des Vorsorgesparens bewusster geworden, und die Mitarbeitenden bleiben ein entscheidender Erfolgsfaktor. Ein durchdachter Vorsorgeplan wird so zu einem strategischen Instrument, um die Motivation und die Bindung der Teams zu erhalten.
Ein Attraktivitätsfaktor für jüngere Generationen
Jüngere Generationen legen immer mehr Wert auf Flexibilität, Homeoffice oder Teilzeit: Der Lohn ist nicht mehr das einzige Kriterium. Beim Vergleich zweier Arbeitgeber spielen die Qualität des Vorsorgeplans und die Leistungen der Pensionskasse eine wachsende Rolle.
Nicht alle Vorsorgeeinrichtungen sind gleichwertig. Bei Vertragsverhandlungen ist es deshalb wichtig, sich über die Leistungen des Arbeitgebers und seiner Vorsorgeeinrichtung zu informieren und die Bedingungen richtig lesen und einordnen zu können.
Das BVG als Basis, überobligatorische Leistungen als Hebel
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) legt die obligatorischen Mindestleistungen fest, die sogenannte Basisvorsorge, an die sich jeder Arbeitgeber halten muss. Will und kann er mehr bieten, darf der Arbeitgeber innerhalb dieses Mindestrahmens einen vorteilhafteren Plan einrichten.
Überobligatorische Leistungen anzubieten ist ein bedeutender Wettbewerbsvorteil und stärkt die Attraktivität des Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt. Weil die Materie komplex ist, empfiehlt es sich sehr, eine Fachperson für berufliche Vorsorge beizuziehen.
Vollversicherung oder teilautonome Stiftung?
Die erste Frage betrifft die Art der Vorsorgeeinrichtung. Die beiden Modelle entsprechen unterschiedlichen Prioritäten.
Zwei Modelle von Vorsorgeeinrichtungen
Tabelle 1| Kriterium | Vollversicherung | (Teil-)autonome Stiftung |
|---|---|---|
| Risiken | Alle beim Versicherer: Anlage, Tod, Invalidität und Langlebigkeit | Tod und Invalidität bei einem Versicherer rückgedeckt; Anlagerisiko trägt die Stiftung |
| Sicherheit | Altersguthaben vollständig garantiert, Deckungsgrad stets bei 100 % oder höher | Keine vollständige Kapitalgarantie; Wertschwankungsreserven federn Schwankungen ab |
| Rendite | Vorsichtige Anlagen: tiefe, aber stabile Rendite | Anlagen an den Märkten: langfristig potenziell höhere Renditen |
| Für die Versicherten | Maximale Sicherheit | Direkte Beteiligung an den Anlageerträgen |
Die Schlüsselfragen für eine erfolgreiche betriebliche Vorsorge
Neben der Art der Einrichtung sind vor allem folgende Punkte zu prüfen:
- Leistungen: Beschränkt sich der Plan auf das BVG-Minimum, oder sieht er vorteilhaftere überobligatorische Leistungen vor?
- Teilzeit: Ist der Koordinationsabzug an den Beschäftigungsgrad angepasst, oder benachteiligt ein fixer Abzug die Teilzeitmitarbeitenden?
- Altersgutschriften: Entsprechen sie den BVG-Mindestsätzen, oder lassen höhere Beiträge das Altersguthaben schneller wachsen?
- Arbeitgeberanteil: Übernimmt der Arbeitgeber mehr als das gesetzliche Minimum der Beiträge?
- Profile: Braucht es eigene Pläne für Geschäftsleitung, Kader und Mitarbeitende? Eine Stiftung kann mehrere anbieten.
- Invalidität und Tod: Wie schützen die Leistungen die Mitarbeitenden und ihre Familien?
- Begünstigte: An wen werden die Leistungen im Todesfall ausbezahlt?
- Verzinsung des Guthabens: vorsichtiger Ansatz mit bescheidener, garantierter Verzinsung oder dynamischer Ansatz mit höherem Potenzial? Deckungsgrad und Verwendung der Wertschwankungsreserven sind im Auge zu behalten.
- Umwandlungssatz: Mit welchem Satz wird das Kapital in eine Rente umgewandelt, und wie entwickelt er sich? Die Hochrechnung des Guthabens zeigt die Leistung im Referenzalter und bei einer Frühpensionierung.
- Verwaltungskosten: Sind sie konkurrenzfähig? Wurden sie mit anderen Anbietern verglichen?
- Begleitung: Wird der gewählte Partner Unternehmen und Mitarbeitende langfristig und transparent informieren?
Diese Fragen sind nur eine Auswahl der Punkte, die es zu beurteilen gilt. Sie zeigen, wie zahlreich und komplex die Faktoren sind und warum die berufliche Vorsorge ein strategischer Pfeiler für jeden Arbeitgeber ist, der sich mit innovativen Vergütungsmodellen abheben will.
Fazit
Ein attraktives Vorsorgeangebot verbessert das Wohlbefinden der Mitarbeitenden, stärkt das Image des Unternehmens und macht es für Talente am Markt begehrt.
Ein Unternehmen, das seine berufliche Vorsorge pflegt, zeigt ein konkretes Engagement für seine Mitarbeitenden und fördert gegenseitiges Vertrauen und Loyalität.
Maurizio Reichlin, Assidu
Als auf Personenversicherungen spezialisierter Versicherungsbroker begleitet Assidu Unternehmen mit einer massgeschneiderten Beratung zu einem optimalen Vorsorgeplan. Vertiefen Sie dieses Thema mit unseren Fachleuten, um die Lösung zu finden, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.









