In diesem Beitrag
Das Wichtigste in Kürze
- Zusammen mit AHV/IV soll die 2. Säule mindestens 60 % des letzten Lohns sichern: Bei Kaderleuten bleiben dabei oft Vorsorgelücken.
- Überobligatorische Pläne erlauben es, mehr zu sparen, die versicherten Risiken anzupassen und die Form der Leistungen zu wählen.
- Zusatzpläne für Kader und Geschäftsleitung sind kostengünstig und sehr flexibel.
- Für den Lohnanteil über CHF 136’080 (2025) können die Versicherten in 1e-Plänen ihre Anlagestrategie selbst wählen.
Bundesverfassung (Art. 111) und BVG (Art. 1) legen fest, dass die 2. Säule zusammen mit der AHV/IV bei der Pensionierung, bei Invalidität oder im Todesfall mindestens 60 % des letzten Lohns sichern soll.
Diese gesetzliche Grenze entspricht aber nicht immer dem tatsächlichen persönlichen Bedarf: Man spricht dann von Vorsorgelücken. Um diese Einkommenslücken zu schliessen und mehr finanzielle Sicherheit zu bieten, können Unternehmen für ihre Mitarbeitenden überobligatorische Zusatzpläne einrichten.
Die berufliche Vorsorge im Unternehmen einrichten
Das Gesetz schreibt vor, dass alle Arbeitnehmenden obligatorisch nach BVG versichert sein müssen. Je nach Personalstruktur und gewünschter Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge kann sich ein Unternehmen einer oder mehreren Vorsorgeeinrichtungen anschliessen.
Am Markt sind zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule tätig. Die Wahl der Einrichtung und das Niveau der versicherten Leistungen liegen in der Regel bei der Vorsorgekommission.
Obligatorische oder überobligatorische Vorsorge?
In der obligatorischen Vorsorge gelten gesetzlich festgelegte Umwandlungssätze, Lohngrenzen und Mindestleistungen, die für alle Versicherten gleich sind. Die überobligatorische Vorsorge erlaubt dagegen grosszügigere Zusatzpläne.
Was die überobligatorische Vorsorge ermöglicht
Tabelle 1| Kriterium | Obligatorische Vorsorge | Überobligatorische Pläne |
|---|---|---|
| Rahmen | Umwandlungssätze, Lohngrenzen und Mindestleistungen gesetzlich festgelegt | Vom Unternehmen mit der Vorsorgekommission festgelegte Pläne |
| Sparen | Mindestleistungen, für alle gleich | Höhere Sparbeiträge, die Vorsorgelücken schliessen |
| Versicherte Risiken | Gesetzliche Deckung bei Alter, Tod und Invalidität | Deckungen nach Zielsetzung anpassbar |
| Leistungen | Gesetzlicher Rahmen | Rente, Kapital oder eine Kombination, nach Wahl |
| Steuern | Gesetzlicher Rahmen | Optimierung für Mitarbeitende und Unternehmen |
Ob überobligatorische Pläne angeboten werden, entscheidet das Unternehmen gemeinsam mit der Vorsorgekommission. Weil sie die Vorsorge verbessern, sind sie Vorteile für die Mitarbeitenden. Das Unternehmen kann sie allen BVG-unterstellten Mitarbeitenden oder nur einem bestimmten Kreis anbieten, unter Einhaltung der gesetzlichen Regeln zur Kollektivität.
Zusatzpläne für Kader und Geschäftsleitung
Die berufliche Vorsorge gehört zu den entscheidenden Kriterien, die eine Stelle attraktiv machen.
Maurizio Reichlin, Assidu
Ein Unternehmen kann seine Personalkategorien unterscheiden und jeder einen eigenen Vorsorgeplan widmen, oder alle Versicherten beziehungsweise einen bestimmten Kreis Zusatzplänen unterstellen. Üblicherweise sind diese Pläne Führungspositionen vorbehalten: Man spricht dann von «Zusatzvorsorge» im Unterschied zur «Basisvorsorge».
Kosten und Flexibilität
Die Zusatzvorsorge kostet weniger als die Basisvorsorge und eignet sich für jedes Unternehmen. Sie bietet viel Flexibilität, sowohl bei der Festlegung der versicherten Leistungen als auch bei der Wahl der versicherten Personalkategorien.
Anpassbare Deckungen
Die biometrischen Risiken (Langlebigkeit, Tod, Invalidität) lassen sich je nach Zielsetzung einschliessen, anpassen oder ausschliessen. Ein Zusatzplan kann zum Beispiel nur Invaliditätsleistungen vorsehen oder nur Sparen und Todesfall. Das Niveau dieser Deckungen hängt nicht von den BVG-Mindestwerten ab: Der Gestaltungsspielraum ist viel grösser.
Die Auszahlung der Leistungen
Die Form der Auszahlung ist frei wählbar. So können zum Beispiel alle Leistungen als Kapital ausbezahlt werden (Alterskapital, Todesfallkapital, Invaliditätskapital), unter Ausschluss der Rente. Ein Zusatzplan hilft auch, den Bezug des Alterskapitals auf mehrere Jahre zu staffeln, zugunsten der Steuern und der Planung.
Die Anlagen
In Basisplänen folgt das Kapital der einheitlichen Anlagestrategie der Vorsorgeeinrichtung. Zusatzpläne ermöglichen unterschiedliche Anlagestrategien und, für die höchsten Löhne, 1e-Pläne nach Art. 1e BVV 2.
1e-Pläne: Autonomie und Wettbewerbsvorteile
In 1e-Plänen bestimmen die Versicherten weitgehend selbst, wie ihr Vorsorgekapital angelegt wird, mit einer breiten Auswahl an Strategien und einer direkten Teilnahme am Kapitalmarkt.
Ihre wichtigsten Stärken:
- Renditechancen auf dem Kapital
- freie Wahl der Anlagestrategie
- sehr tiefe Kosten für Unternehmen und Mitarbeitende
- frei wählbare, potenziell sehr hohe Sparbeiträge
- keine Umverteilung von Erträgen innerhalb des Versichertenkollektivs
- Diversifikation der Vorsorge
- steuerliche Optimierung
- kein Unterdeckungsrisiko für das Unternehmen
- Bindung von Schlüsselpersonen und Führungskräften
Dank dieser Eigenschaften eignen sich Zusatzpläne besonders für Kader, Geschäftsleitung und Mitarbeitende mit hohen Löhnen.
Fazit
Die berufliche Vorsorge bietet viele Möglichkeiten. Mit fundiertem Fachwissen und einer spezialisierten Analyse lassen sich massgeschneiderte Lösungen entwickeln, die Unternehmen wie Mitarbeitenden den grösstmöglichen Nutzen bringen.
Als Instrumente zur Harmonisierung der Vorsorge, zur Planung, zur Steueroptimierung und zur Mitarbeiterbindung können Zusatzpläne einem Unternehmen im Wettbewerb um die besten Talente einen entscheidenden Vorsprung verschaffen.
Vorsorge ist eine langfristige Beziehung. Unsere Fachleute klären mit Ihnen Ihre Wünsche und Ziele und begleiten Sie über die Jahre bei Ihren Entscheiden.









