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Revision des Erbrechts per 1. Januar 2023

Kleinere Pflichtteile, grössere verfügbare Quote: Das neue Recht lässt mehr Freiheit beim Vererben des eigenen Vermögens.

1 Min. Lesezeit
In diesem Beitrag
  1. Kleinere Pflichtteile
  2. Eine grössere verfügbare Quote
  3. Bestehende Verfügungen prüfen

Das Wichtigste in Kürze

  1. Das neue Erbrecht ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
  2. Der Pflichtteil der Nachkommen sinkt auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs; die Eltern haben keinen Pflichtteil mehr.
  3. Die verfügbare Quote wird grösser: Konkubinatspaare können sich gegenseitig stärker begünstigen.
  4. Prüfen Sie, ob Ihre bestehenden Verfügungen von Todes wegen noch gültig sind.

Am 1. Januar 2023 ist ein revidiertes Erbrecht in Kraft getreten.

Sein Hauptziel: Erblasserinnen und Erblassern mehr Freiheit zu geben, über ihr Vermögen zu verfügen.

Kleinere Pflichtteile

Der Pflichtteil der Nachkommen sinkt auf 50 % ihres gesetzlichen Erbanspruchs, und die Eltern sind keine pflichtteilsgeschützten Erben mehr.

Die Pflichtteile

Tabelle 1
ErbeBis 2022Ab 2023
Nachkommen3/4 des gesetzlichen Erbanspruchs1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs
Eltern1/2 des gesetzlichen ErbanspruchsKein Pflichtteil mehr
Ehegatte oder eingetragene Partnerin, eingetragener Partner1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs (unverändert)
Zusammenfassung Assidu; Ihre persönliche Situation sollten Sie mit einer Notarin oder einem Notar prüfen.

Eine grössere verfügbare Quote

Die verfügbare Quote, also der Teil des Nachlasses, über den frei verfügt werden kann, wird grösser. Konkubinatspaare können sich so im Erbfall gegenseitig stärker begünstigen.

Bestehende Verfügungen prüfen

Wer bereits eine Verfügung von Todes wegen getroffen hat (Testament, Erbvertrag), sollte prüfen, ob sie noch gültig ist und unter dem neuen Recht weiterhin dem eigenen Willen entspricht.

Das neue Erbrecht gibt mehr Freiheit, die Menschen abzusichern, die man selbst wählt.

Assidu

Aktualisiert

28. Oktober 2026.
Informativer Beitrag, ersetzt keine persönliche Beratung.
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