Das Wichtigste in Kürze
- Das neue Erbrecht ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
- Der Pflichtteil der Nachkommen sinkt auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs; die Eltern haben keinen Pflichtteil mehr.
- Die verfügbare Quote wird grösser: Konkubinatspaare können sich gegenseitig stärker begünstigen.
- Prüfen Sie, ob Ihre bestehenden Verfügungen von Todes wegen noch gültig sind.
Am 1. Januar 2023 ist ein revidiertes Erbrecht in Kraft getreten.
Sein Hauptziel: Erblasserinnen und Erblassern mehr Freiheit zu geben, über ihr Vermögen zu verfügen.
Kleinere Pflichtteile
Der Pflichtteil der Nachkommen sinkt auf 50 % ihres gesetzlichen Erbanspruchs, und die Eltern sind keine pflichtteilsgeschützten Erben mehr.
Die Pflichtteile
Tabelle 1| Erbe | Bis 2022 | Ab 2023 |
|---|---|---|
| Nachkommen | 3/4 des gesetzlichen Erbanspruchs | 1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs |
| Eltern | 1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs | Kein Pflichtteil mehr |
| Ehegatte oder eingetragene Partnerin, eingetragener Partner | 1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs | 1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs (unverändert) |
Eine grössere verfügbare Quote
Die verfügbare Quote, also der Teil des Nachlasses, über den frei verfügt werden kann, wird grösser. Konkubinatspaare können sich so im Erbfall gegenseitig stärker begünstigen.
Bestehende Verfügungen prüfen
Wer bereits eine Verfügung von Todes wegen getroffen hat (Testament, Erbvertrag), sollte prüfen, ob sie noch gültig ist und unter dem neuen Recht weiterhin dem eigenen Willen entspricht.
Das neue Erbrecht gibt mehr Freiheit, die Menschen abzusichern, die man selbst wählt.
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