In diesem Beitrag
Das Wichtigste in Kürze
- Am 25. September 2022 hat das Schweizer Stimmvolk die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre angenommen.
- Die Erhöhung erfolgt schrittweise, für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1963.
- Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 profitieren von Ausgleichsmassnahmen.
Am 25. September 2022 hat das Schweizer Stimmvolk die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre angenommen.
Eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters
Konkret wird das Rentenalter der Frauen schrittweise gemäss folgender Tabelle erhöht:
Rentenalter der Frauen
Tabelle 1| Jahrgang | Rentenalter |
|---|---|
| 1961 | 64 Jahre und 3 Monate |
| 1962 | 64 Jahre und 6 Monate |
| 1963 | 64 Jahre und 9 Monate |
| Nach 1963 | 65 Jahre |
Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration
Um die Auswirkungen der Erhöhung des Referenzalters für Frauen kurz vor der Pensionierung (Jahrgänge 1961 bis 1969) abzufedern, sind folgende Ausgleichsmassnahmen vorgesehen:
- Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration, die ihre Rente nicht vorbeziehen.
- Vorteilhafte Kürzungssätze für Frauen der Übergangsgeneration, die ihre Altersrente vorbeziehen.










