In diesem Beitrag
Das Wichtigste in Kürze
- Der Vorsorgeausweis, den Sie jedes Jahr erhalten, zeigt Ihre Leistungen bei Invalidität, im Todesfall und bei der Pensionierung.
- Bei Krankheit setzt die BVG-Invalidenrente erst nach 12 bis 24 Monaten ein: Bis dahin hängt alles von der Police Ihres Arbeitgebers ab.
- Bei einem Unfall zahlt die Unfallversicherung ab dem 3. Tag 80 % des versicherten Lohns.
- Hinterlassenenrenten, Konkubinatspartner, Einkäufe: Das Reglement Ihrer Pensionskasse macht den Unterschied.
Wann haben Sie auf Ihrem BVG-Vorsorgeausweis zuletzt geprüft, welche Renten bei Krankheit, Unfall, Tod oder Pensionierung vorgesehen sind?
Die berufliche Vorsorge ist ein Grundpfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Trotzdem unterschätzen viele Arbeitnehmende dieses Dokument und sind unvorbereitet, wenn eine Krankheit, ein Unfall oder der Tod eines Angehörigen eintritt. In diesem Leitfaden erklären wir, wie Sie den Ausweis Ihrer Pensionskasse lesen und warum es wichtig ist, Ihre Risiko- und Altersleistungen genau zu kennen.
So funktioniert die zweite Säule
Die berufliche Vorsorge ergänzt die AHV/IV. Sie beruht auf obligatorischem Sparen: Arbeitnehmende und Arbeitgeber zahlen Beiträge ein und bauen über die Jahre ein Alterskapital auf. Sie erbringt zwei Arten von Leistungen:
- Risikoleistungen: Bei Invalidität (Krankheit oder Unfall) oder im Todesfall ergänzen sie die erste Säule und sichern das Einkommen der versicherten Person oder der Hinterlassenen.
- Altersleistungen: bei der ordentlichen oder vorzeitigen Pensionierung eine monatliche Rente oder ein Kapital, je nach Reglement der Vorsorgeeinrichtung.
Vergleichen Sie regelmässig die Leistungen der ersten und der zweiten Säule und prüfen Sie, ob es eine private Vorsorge (3. Säule) braucht, damit Ihr Schutz finanziell und für Ihre Familie ausreicht.
Arbeitsunfähigkeit und Invalidität wegen Krankheit
Eine Krankheit oder ein Unfall kann zu einer teilweisen oder vollständigen Arbeitsunfähigkeit führen und, wenn die Deckungen nicht ausreichen, zu einem Einkommensverlust. Die Leistungen der Pensionskasse setzen in der Regel erst nach einer Wartefrist von 12 bis 24 Monaten ein: Sie sollten also wissen, wie Ihr Lohn in den ersten zwei Jahren weiterbezahlt wird.
Die ersten 24 Monate
- Der Lohn bei Krankheit: In der Regel schliesst der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung ab, die höchstens bis 24 Monate deckt.
- Interne Reglemente: Schauen Sie im Personalreglement nach oder fragen Sie die Personalabteilung, wie und wie lange Ihr Lohn versichert ist.
Danach: die Invalidenrente der zweiten Säule
- Rentenbeginn: Nach Ablauf der Wartefrist, meist 12 bis 24 Monate, zahlt die Pensionskasse die Invalidenrente.
- Koordination mit der IV: Sie kommt zur Rente der Invalidenversicherung hinzu, sofern das Verfahren zur Anerkennung der Invalidität rechtzeitig eingeleitet wurde.
- Höhe und Dauer: Sie stehen auf dem Vorsorgeausweis und zeigen, ob das Einkommen für die Bedürfnisse der Familie reicht.
Bei einem Unfall: das UVG
Für Unfälle gelten andere Regeln als für Krankheiten: Sie sind im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) geregelt.
Krankheit oder Unfall: was sich unterscheidet
Tabelle 1| Kriterium | Krankheit | Unfall |
|---|---|---|
| Pflicht des Arbeitgebers | Keine, ausser in einigen Berufen | Obligatorische Versicherung nach UVG |
| Lohn während der Arbeitsunfähigkeit | Gemäss Police des Arbeitgebers, bis 24 Monate | 80 % des versicherten Lohns ab dem 3. Tag, bis CHF 148’200 |
| Besserer Schutz | Bedingungen frei vom Arbeitgeber festgelegt | UVG-Zusatzversicherung über 80 % hinaus |
Die genauen Bedingungen und Leistungen finden Sie in den internen Reglementen, oder Sie wenden sich an Ihren Arbeitgeber.
Die Leistungen für Hinterlassene
Der Vorsorgeausweis zeigt, welche Renten im Todesfall an die Hinterlassenen gehen:
- Ehegatte oder eingetragene Partnerin, eingetragener Partner: eine vom BVG vorgesehene Rente; Höhe und Voraussetzungen (Altersgrenzen, Altersunterschied) hängen vom Reglement ab.
- Kinder: in der Regel eine Rente bis 18 Jahre, bis 25 Jahre bei Ausbildung, gemäss Gesetz und Reglement.
- Konkubinatspartner: Ohne gesetzliche Pflicht sehen einige Pensionskassen unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente vor (Mindestdauer des Zusammenlebens, finanzielle Unterstützung, gemeinsame Kinder).
Warum Sie das Reglement Ihrer Pensionskasse prüfen sollten
Jede Pensionskasse wendet eigene Kriterien für die Begünstigten und die Auszahlungsbedingungen an. Je nach Familiensituation können diese Klauseln für die finanzielle Sicherheit Ihrer Angehörigen entscheidend sein: Die Deckung kann über das BVG hinausgehen oder im Gegenteil enger sein.
Reicht sie nicht aus, schliessen ergänzende Lösungen wie private Versicherungen oder gezieltes Sparen die Lücken und passen den Schutz Ihren Bedürfnissen und jenen Ihrer Angehörigen an.
Die Altersleistungen
Im Lauf der Berufsjahre baut die Pensionskasse mit den Beiträgen von Arbeitnehmenden und Arbeitgeber, den Zinsen und teils mit Anlageerträgen ein Kapital auf. Bei der Pensionierung haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Die monatliche Rente: lebenslang auf Basis des Umwandlungssatzes ausbezahlt, zusätzlich zur AHV.
- Das Kapital, ganz oder teilweise: mehr Flexibilität, aber keine garantierte lebenslange Rente und eine eigenständige Verwaltung der Mittel.
Einkäufe und Steueroptimierung
Bei Beitragslücken (Studium, Auslandaufenthalte, Erwerbsunterbrüche) oder um Ihre künftige Rente zu erhöhen, können Sie freiwillige Einkäufe tätigen. Sie sind in der Regel abziehbar und bieten einen doppelten Vorteil: bessere Aussichten für die Pensionierung und eine sofortige Steuerersparnis.
Der Vorsorgeausweis: ein Dokument, das Sie jedes Jahr prüfen sollten
Der jährlich ausgestellte Vorsorgeausweis gibt einen vollständigen Überblick über Ihre Ansprüche bei Invalidität (Krankheit oder Unfall), im Todesfall (Renten für Ehegatten, eingetragene Partner, Kinder oder Konkubinatspartner) und bei der Pensionierung (Rente oder Kapital). Dank dem Ausweis sollten alle Arbeitnehmenden Folgendes kennen:
- die Koordination zwischen den Sozialversicherungen der ersten und der zweiten Säule
- die Höhe und die Dauer der Leistungen
- die Einkommens- oder Kapitallücke nach Taggeldern oder Renten bei Krankheit oder Unfall
- die Voraussetzungen für die Leistungen, insbesondere den Unterschied zwischen Krankheit und Unfall
- wie die teilweise oder vollständige Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird
- das Ende der Leistungen, sobald die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist
- die Begünstigten der Hinterlassenenrenten: Ehegatte oder eingetragene Partnerin, eingetragener Partner, Kinder, Konkubinatspartner
- die Höhe der Leistungen und die Auszahlungsbedingungen
- den finanziellen Bedarf der Familie, wenn die Person stirbt, die das Einkommen erzielt
Fazit: eine Gesamtanalyse
Die Leistungen der eigenen Pensionskasse zu verstehen heisst, die bestehenden Garantien zu kennen, aber auch zu prüfen, wie sie sich in die drei Säulen einfügen und ob sie den Einkommens- und Kapitalbedarf des Haushalts decken.
Arbeitgeber organisieren oft Informationsveranstaltungen zu den Personenversicherungen. Der Versicherungs- und Vorsorgebroker spielt dabei eine Schlüsselrolle: Er beantwortet gezielte Fragen und hilft allen, den eigenen Vorsorgeausweis richtig zu lesen.
Gut informiert zu sein ist der erste Schritt zu fundierten Entscheiden.
Lorena Respini, Assidu
Der zweite ist, sich einer Fachperson anzuvertrauen, die unabhängig berät und persönlich begleitet, für eine solide und dauerhafte Vorsorgeplanung.










