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Kennzahlen 2025

AHV-Renten, BVG-Eintrittsschwelle, Höchstbeträge der Säule 3a: Die Werte der Sozialversicherungen steigen per 1. Januar 2025. Alle Zahlen auf einen Blick.

Von Patrick Ballaman1 Min. Lesezeit
In diesem Beitrag
  1. AHV: Renten steigen um 2,85 %
  2. 2. und 3. Säule
  3. Alle Kennzahlen 2025

Das Wichtigste in Kürze

  1. Per 1. Januar 2025 steigen die AHV-Renten um 2,85 %: auf CHF 15’120 bis 30’240 pro Jahr.
  2. Die BVG-Eintrittsschwelle steigt auf CHF 22’680.
  3. In der Säule 3a lassen sich mit 2. Säule bis CHF 7’258 abziehen, ohne 2. Säule bis CHF 36’288.
  4. Der höchstversicherte Verdienst nach UVG bleibt bei CHF 148’200.

Per 1. Januar 2025 werden die massgebenden Werte der Sozialversicherungen nach oben angepasst.

Die minimale AHV-Rente steigt um CHF 35 pro Monat, die maximale um CHF 70 pro Monat, das sind CHF 420 beziehungsweise 840 mehr pro Jahr. Auch die BVG-Eintrittsschwelle und die abziehbaren Beträge der Säule 3a werden angehoben.

AHV: Renten steigen um 2,85 %

Mit dieser Erhöhung um 2,85 % betragen die minimale und die maximale jährliche AHV-Rente neu CHF 15’120 und 30’240, gegenüber CHF 14’700 und 29’400 bisher.

2. und 3. Säule

In der beruflichen Vorsorge steigt die BVG-Eintrittsschwelle auf CHF 22’680, nach bisher CHF 22’050. Auch die abziehbaren Beiträge an die Säule 3a steigen: CHF 7’258 für Personen mit einer 2. Säule und CHF 36’288 für Personen ohne.

Was 2025 steigt

Tabelle 1
In CHF pro JahrBisherAb 2025
Minimale AHV-Rente14’70015’120
Maximale AHV-Rente29’40030’240
BVG-Eintrittsschwelle22’05022’680
Säule 3a, mit 2. Säule7’0567’258
Säule 3a, ohne 2. Säule35’28036’288
Offizielle Werte der Sozialversicherungen, Zusammenfassung Assidu.

Alle Kennzahlen 2025

Kennzahlen der Sozialversicherungen 2025

Tabelle 2
WertJahresbetrag
Minimale AHV-RenteCHF 15’120
Maximale AHV-RenteCHF 30’240
Oberer Grenzbetrag BVGCHF 90’720
BVG-EintrittsschwelleCHF 22’680
KoordinationsabzugCHF 26’460
Minimaler koordinierter LohnCHF 3’780
Maximaler koordinierter LohnCHF 64’260
Säule 3a abziehbar, ohne 2. SäuleCHF 36’288
Säule 3a abziehbar, mit 2. SäuleCHF 7’258
Höchstversicherter Verdienst UVGCHF 148’200
Offizielle Werte, gültig ab 1. Januar 2025.
Über den AutorPatrick Ballaman

Partner · Leiter Backoffice West Schweitz · Sozialversicherungs-Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis

Aktualisiert

28. Oktober 2026.
Informativer Beitrag, ersetzt keine persönliche Beratung.
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